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Wir sind ein autorisiertes Beratungsunternehmen für |
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Digitalisierungsberatung im Einzelhandel
Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Vodicon ist der richtige Partner für Sie um Ihre Prozesse zukunftsgerichtet zu digitalisieren.
Übersicht:
- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Einzelhandels mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen
- Die Durchführung erfolgt durch autorisierte Beratungsunternehmen. Basis ist ein Beratungsvertrag, welchen wir mit Ihnen abschließen.
- Der Zuschuss beträgt 100%, bzw. maximal 2.500 €
Was wird konkret gefördert?
- Gefördert wird die Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels
- Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
Wer kann gefördert werden?
Einzelhandelsunternehmen (KMU), welche vor dem 01.03.2020 gegründet wurden mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Was müssen sie dafür tun?
- Sie müssen weder einen Antrag stellen, noch kommen Kosten auf Sie zu.
- Sie bestätigen die von uns erbrachte Leistung.
Was sind unsere Aufgaben?
- Wir übernehmen als zertifiziertes Unternehmen sämtliche Anträge und Verwendungsnachweise.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Vorlage des Verwendungsnachweises und der Rechnung.
- Die fachliche Beratung mit folgenden zwingenden Inhalten:
1. Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung).
2. Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse)
3. Individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (Handlungsempfehlungen).